08/17/2006

the media's blind spot

media has certain role to play and can be described as the 4th power within the foundations of institutional democracy, apart from legislative, judicial and executive powers.
but, often, media operations are biased.
read more in an article, brought to you by niall stanage, new york observer:

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Under Fresh Attack, Media Turns a Blind Eye
The New York Observer| August 16, 2006 | Niall Stanage

When prosecutors won the right to inspect reporters’ phone records earlier this month—potentially unmasking numerous secret sources—the story barely caused a ripple.
Such a blatant threat to the freedom of the media might once have stirred national outrage, or at least a spirited debate.
But if government intrusion into the media’s rights isn’t receiving the attention it deserves, the press has only itself to blame, with leading outlets like The New York Times weighing in on the subject inconsistently and in a way that seems to be motivated more by political ideology than institutional self-interest.

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read more at:
http://www.observer.com/20060821/20060821_Niall_Stanage_media_wiseguys.asp

edited by globalnomad9

die hintergründe über den karikaturenstreit

medium_2006_33_daenemark.jpg weltweit brannten dänische flaggen, nachdem mohammed-karikature in der dänischen zeitung jyllands-posten erschienen. bislang wurde viel hierzu geschrieben, analysiert und reflektiert. da die wahrheit immer weniger nachzuvollziehen ist, ist es an der zeit die herausgeber, die beteiligten personen, die hintergründe und verhaltensweisen der am prozess beteiligten hervorzuheben. hierzu gibt es einen hervorragenden beitrag im sz-magazin (http://sz-magazin.de, zugang am 17.8.06, um 17h00 MEZ) über zwei redakteure, die am vorgenannten prozess beteiligt waren.

hier ein auszug:

"Alles beginnt an einem Sommerabend im Juni 2005. Der dänische Kinderbuchautor Kåre Bluitgen ist im Kopenhagener Vorort Frederiksberg zu einer Party mit alten Freunden aus der linken Szene eingeladen. Hier trifft Bluitgen einen Journalisten der dänischen Nachrichtenagentur Ritzau und erzählt ihm bei einem Bier, dass er dabei sei, ein Kinderbuch über den Propheten Mohammed zu schreiben. Allerdings habe er Probleme, einen Zeichner zu finden, der es illustrieren wolle. Drei Zeichner hätten aus Angst vor gewalttätigen islamistischen Repressalien abgesagt. Der Agenturjournalist wittert eine gute Geschichte. Drei Monate nach der Sommerparty, am Freitag, 16. September, um vier Uhr verschickt die Agentur Ritzau seine Story an die Redaktionen: »Dänische Künstler haben Angst vor Kritik am Islam«. Die Angst der Zeichner wird in einen Zusammenhang mit dem Mord an dem niederländischen Filmregisseur Theo van Gogh gestellt sowie mit einem gewalttätigen Überfall auf einen Dozenten der Universität Kopenhagen, der vor seinen Studenten laut aus dem Koran vorgelesen hatte..."

der komplette beitrag ist abzurufen unter (kopieren und in die browserzeile einfügen):
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/index.php?id=110&tx_ttnews[tt_news]=1589&tx_ttnews[backPid]=109&tx_ttnews[showUid]=224&tx_ttnews[catSelection]=6&cHash=cfba928b8e


edited by Jose Pascal da Rocha, globalnomad9@mac.com

08/16/2006

10 rezepte aus der küchenpsychologie (german)

wenn es mal wieder heiss hergeht, im privaten wie im beruf, es jedoch unabdinglich ist, zur aufrechterhaltung der kommunikation einige regeln der gesprächsführung zu beachten, dann helfen vielleicht diese 10 kleinen tipps aus der küchenpsychologie des konfliktmanagements:

1.) negative gefühle sollten immer in der "face-to-face"-kommunikation ausgetauscht oder erläutert werden. obgleich die kommunikation per e-mail heutzutage in der forschung und lehre ebenfalls als "face-to-face"-kommunikation angesehen wird, so wird allgemein anerkannt, dass dies bei emotionalen fragen zu unpersönlich und zu viel deutungsfreiheit beim rezipienten lässt, was im endeffekt eher eskalierend als deeskalierend wirkt.

2.) "ich verstehe" ist eine gute stütze, wenn der druck auf den schultern hoch ist und man mit dem am gespräch beteiligten partner bei der problemdiskussion gemeinsame grundlagen schaffen möchte; man zeigt damit auch kompromissbereitschaft.

3.) wenn man sich bedroht fühlt, sollte dies unbedingt sofort thematisiert werden. man sollte der versuchung widerstehen einfach aus der diskussion auszusteigen oder sich zu verteidigen - die grösste herausforderung für einen kommunikator.

4.) problemartikulation und anfragen an die person - dies sind bessere wege in der konfliktkommunikation als eine grössere distanz aufzubauen. der andere weiss vielleicht gar nicht, was los ist, obwohl man sich durch das verhalten verletzt fühlt.

5.) die spiegel-technik kann in hochemotionalen diskussionen eingesetzt werden, einmal um wirklich nachzuvollziehen, was der andere gesagt hat, und es bringt die diskussion auf den punkt, da emotionale debatten oft abdriften und themen angesprochen werden, die mit dem konflikt an und für sich nichts zu tun haben. auch eine sehr gute technik, wenn der andere verstehen soll, was man selbst fühlt.

6.) verantwortung für die eigenen gefühle übernehmen, nicht den fokus auf andere setzen. lieber in der ich-form über die eigene verletzung reden.

7.) man sollte lernen die beiden seiten des konflikts zu betrachten, als ob man eine dritte neutrale person wäre. wenn man zuhören kann und die beiden seiten der medaille erkennt, so ist man schneller in der lage auf eine einvernehmliche lösung hinzuarbeiten.
geht es bspw. um die gehaltserhöhung eines mitarbeiters oder arbeitnehmers, dann wäre es möglich, folgenden satz zu sagen: "auf der einen seite kann ich nachvollziehen, dass sie eine gehaltserhöhung haben wollen, auf der anderen seite vertrete ich die firma, deren ressourcen derzeit sehr begrenzt für eine solche gehaltserhöhung sind. gibt es andere möglichkeiten bzw. alternativen mit denen die anfrage nach einer gehaltserhöhung anderweitig kompensiert werden kann?". damit kann der verhandlungspartner durch die einnahme der mediatorssicht einen kreativen kompromiss zwischen den wünschen, interessen, begrenzungen und bedürfnissen aller parteien ausarbeiten.

8.) auf einer weiterentwickelten stufe sollte versucht werden, sportlich an einen konflikt heranzugehen. es sind fähigkeiten und fertigkeiten des konfliktmanagements, die genauso entwickelt werden können, wie muskeln im fitness-studio.

9.) man sollte auch ruhig mal eine pause einlegen, wenn die emotionale situation in unkontrollierte gefühle wie wut umschlägt. ein paar tage fördern die distanz zum emotionalen zentrum und lassen mehr freiräume für kreative lösungen zu.

10.) es sollte der versuch unternommen werden, den anderen ausreden zu lassen, zuzuhören, nicht in jähzorn zu verfallen oder zu "explodieren", wenn man angegriffen wird. es sollte nicht verständnis für die qualität der vorwürfe entwickelt werden, doch die verteidigung und die artikulation der eigenen gefühle, sollte in einem umfeld des kreativen und konstruktiven gesprächs erfolgen. einer kurzen phase der aufregung sollte eine phase des elaborierten umgangs mit den gefühlen folgen. sonst fühlen sich die partner, menschen unsicher, und fahren ihre abwehrschilde hoch, wenn man sich begegnet. die ängste und abwehrreaktionen der anderen zerstören auf dauer eine sonstwie geartete beziehung.

josé pascal da rocha, intercommadvisor@mac.com

05/12/2006

third-party mediation

Third Party Mediation Attitudes for Mediators Be objective - validate both sides, even if privately you prefer one point of view, or even when only one party is present. Be supportive - use caring language. Provide a non-threatening learning environment, where people will feel safe to open up. No judging - actively discourage judgements as to who was right and who was wrong. Don't ask "Why did you?" Ask "What happened?" and "How did you feel?" Steer process, not content - use astute questioning. Encouraging suggestions from participants. Resist advising. If your suggestions are really needed, offer as options not directives. Win/win - work towards wins for both sides. Turn opponents into problem-solving partners. Mediation Methods Use the simple, yet effective rules from the "Fighting Fair" poster. Define your mediator role as there to support both people "winning". Get agreement from both people about a basic willingness to fix the problem. Let each person say what the problem is for them. Check back that the other person has actually understood them. Guide the conversation towards a joint problem solving approach and away from personal attack. Encourage them to look for answers where everybody gets what they need. Redirect "Fouls" (Name Calling, Put Downs, Sneering, Blaming, Threats, Bringing up the Past, Making Excuses, Not Listening, Getting Even). Where possible you reframe the negative statement into a neutral description of a legitimate present time concern. Steps in Mediation Open - Introductions and agreements Warm up, explanations, agenda if known, center of gravity: building up relationship, maintaining neutrality. estbalish rules, if necessary. Establish - (i) Overview: What is the matter? Each person to express their view of the conflict, the issues and their feelings. (ii) Details: What is involved? More details. Map needs and concerns. Clarify misperceptions. Identify other relevant issues. Mirroring if needed. Move - (i) Where are they now? Identify areas of agreement. Encourage willingness to move forward. Caucus if needed. (ii) Negotiation: Focus on future action. How would they like it to be? What would that take? Develop options. Trading - build wins for everyone. Close - Completion: Contracting. Plans for the future, including appointed time to review agreement. Closing statements.

edited by jose pascal da rocha

minute briefing mediation (german)

Über Mediation / Was ist Mediation?
Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt rechtsverbindliche, zukunftsorientierte Lösungen entwickeln, bei der alle Seiten gewinnen. (Win-Win-Solution). Hierin werden sie von einem neutralen, fundiert ausgebildeten Dritten, dem Mediator, unterstützt. Seine Aufgabe besteht darin, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungstechniken den Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern, zu führen und eine Klärung der Streitpunkte durch die Konfliktpartner herbeizuführen. Ziel der Mediation ist eine konfliktlösende Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft. Was kennzeichnet die Mediation? Eigenverantwortung und Autonomie: Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen. Sie erarbeiten in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte Lösung. Der Mediator hat keine eigenen Entscheidungskompetenzen. Er unterstützt den Kommunikationsprozess und ist für die Art und Weise des Vorgehens im Verlaufe der Streitbeilegung verantwortlich. Er leitet die Parteien an, schnelle, flexible und auch kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren. Offenheit und Informiertheit: Da die Mediation die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt stellt, ist es wichtig, dass die Medianten alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts in der Mediation erheblich sind. Der Mediator achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen Detailfragen des zu lösenden Konflikts informieren, in dem sie ggf. den Rat eines Fachmanns einholen. Neutralität und Allparteilichkeit: Der Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktpartner ein, er ist nicht nur neutral, sondern allparteilich. Er begibt sich nicht auf die Seite eines Konfliktpartners, sondern nimmt die Sichtweisen der Konfliktpartner gleichwertig und gleichmäßig wahr. Freiwilligkeit: Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen. Vertraulichkeit: Weil die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, das auch jederzeit von einer Seite beendet werden kann, benötigen die Konfliktparteien Vertrauensschutz. Fakten, die die Medianten im Verlaufe der Mediation offen gelegt haben, dürfen daher nicht Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden. Mediatoren aus bestimmten Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte und Psychologen, sind schon von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktpartner selbst vereinbaren zu Beginn einer Mediation vertraglich, die Vertraulichkeit zu wahren und nur gemeinsam den Mediator von seiner Schweigepflicht zu entbinden.
Über Mediation / Mediationsverfahren: Das Mediationsverfahren unterliegt keinen gesetzlichen Regeln oder Formzwängen. Die Centrale für Mediation hat jedoch eine Verfahrensordnung erlassen, die Grundsätze zur ordentlichen Durchführung eines Mediationsverfahrens aufstellt. Interessenten können sie bei der Centrale für Mediation bestellen.
Das Mediationsverfahren verläuft grundsätzlich in fünf Phasen: 1. Phase: Mediationsvereinbarung: In dieser Phase erläutert der Mediator den Konfliktpartnern im Einzelnen die Grundlagen der Mediation. Er informiert sie über den Ablauf des Mediationsverfahrens und vereinbart mit ihnen, welche Verfahrensregeln im Einzelnen gelten sollen. Der Mediator prüft außerdem, ob sich das Verfahren für die Beteiligten überhaupt eignet. Im Erstgespräch wird auch die Frage der Honorierung des Mediators besprochen. 2. Phase: Klärung der Konfliktfelder und der Themensammlung: In dieser Phase wird geklärt, worüber zwischen der Parteien Uneinigkeit und worüber Einigkeit besteht. In einer Bestandsaufnahme werden dabei die klärungsbedürftigen Themen beider Seiten gesammelt. Mit Unterstützung des Mediators wird festgelegt, welche Tatsachen offen zu legen und welche Informationen beizubringen sind. 3. Phase: Bearbeitung der Konfliktfelder: In dieser Phase spielt das Unterscheiden von Positionen und Interessen eine große Rolle. Der Mediation liegt der Gedanke zugrunde, dass es keine objektive Wahrheit gibt, sondern dass jeder Mensch seine eigene (subjektive) interessenbestimmte Wirklichkeit hat, die es zu erkennen und zu verstehen gilt. Das Aufdecken dieser Interessen mit Hilfe der Erkenntnisse der Kommunikationswissenschaft und bestimmter Fragetechniken fördert das wechselseitige Verständnis und die Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen. Das versetzt die Konfliktpartner in die Lage, zukunftsorientierte, wertschöpfende Optionen zu entwickeln. 4. Phase: Einigung: Sind die Interessen genau herausgearbeitet, ist die Kreativität der Konfliktpartner gefordert. Mittels der Technik des Brainstormings und anderer Kreativitätstechiken werden Lösungsoptionen entwickelt. Anschließend werden die Optionen auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft und die Vor- und Nachteile abgewogen. Hier zeigt sich der entscheidende Vorteil der Mediation: Die Abkehr vom Positionendenken hin zu zukunftsorientierten Interessen eröffnet Einigungsalternativen, die vorher gar nicht denkbar waren. Der zu verteilende Kuchen wird vergrößert. Die Parteien können das antagonistische Prinzip des Rechts, in der ein Anspruch entweder besteht oder nicht besteht, überwinden und zu sog. Win-win-Lösungen gelangen. Das Einigungsergebnis wird am Ende dieser Phase mit Hilfe des Mediators zusammengefasst. 5. Phase: Gestaltung und Abschlussvereinbarung: Die Konfliktpartner beraten, soweit noch nicht geschehen, mit ihren Anwälten das erzielte Ergebnis und überprüfen, ob es gegenüber der Alternative einer Nichteinigung mit der Konsequenz einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand hat. Die Vereinbarung wird abschließend entweder vom Mediator, wenn dieser Anwalt ist, sonst durch den von den Medianten zu Rate gezogenen Anwalt in die Form eines schriftlichen Vertrages gegossen und gegebenenfalls notariell beurkundet. Sofern es die Konfliktpartner wünschen, kann die Vollstreckbarkeit des Vertrages durch die notarielle Beurkundung, die Gestaltung als Anwaltsvergleich (§ 796 a ZPO) sichergestellt werden. Die Abschlussvereinbarung bietet damit hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit die gleiche Sicherheit wie ein gerichtliches Urteil. Damit ist die Mediation abgeschlossen.
Über Mediation / Anwendungsbereiche: Familienmediation: Die Familienmediation ist in den 70er Jahren in den USA im Zusammenhang mit Sorgerechts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten entwickelt worden und wird seitdem erfolgreich in Trennungs- und Scheidungsprozessen eingesetzt. In Deutschland hat sie sich seit Beginn der 80iger Jahre zunehmend etabliert. Familienmediation betrifft in erster Linie die Regelung der Folgen von Trennung und Scheidung. Zu ihren inhaltichen Anwendungsfeldern gehören * Umgangs- und Sorgerechtsregelungen * Regelung von Unterhaltsfragen * Aufteilung gemeinsamen Vermögens und der Alterssicherung * Regelung der Verhältnisse an der Ehewohnung * Aufteilung des Hausrats * Lösung der Trennungskonflikte nicht verheirateter Paare Erbmediation: In fast 90 % aller Erbfälle hat der Erblasser seine Nachfolge weder durch Testament noch durch Erbvertrag geregelt. Folge ist oft heftiger Streit unter den Erben mit großer emotionaler Betroffenheit, der den Familienfrieden für Jahre zerstören kann. Ein anschließendes Gerichtsverfahren – teuer und langwierig - vertieft den Unfrieden. Erbmediation zeigt als alternative Form der Streitbeilegung neue kreative und einvernehmliche Wege, zu einer interessengerechten Lösung für alle Beteiligten zu gelangen. Dies kann im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge geschehen, bei der der Erblasser mit Unterstützung eines Mediators und unter Einbeziehung aller Erben und Vermächtnisnehmer ein von allen getragenes Konzept erarbeitet und damit langwierige Erbstreitigkeiten vermeidet. Aber auch wenn der Erbfall schon eingetreten ist, können Erbengemeinschaften mit den Mitteln der Erbmediation ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen gleichermaßen Berücksichtigung finden. Zunehmend wird Mediation auch zur Regelung von familiären Konflikten bei Unternehmensnachfolgen eingesetzt. Wirtschaftsmediation: Im Wirtschaftsleben gewinnt die Mediation zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen nutzen die Mediation als kostengünstiges und effizientes Instrument zur Konfliktbearbeitung. In den USA werden seit über 20 Jahren – insbesondere auch in der Wirtschaft – gute Erfahrungen mit alternativen Konfliktlösungsmethoden wie der Mediation gemacht. Forschungsergebnissen zufolge haben Mediationen eine Erfolgsquote zwischen 70 - 90%, d.h. sie erbringen einen großen betriebswirtschaftlichen Nutzen. Aus diesem Grunde bauen auch immer mehr Firmen Mediation als festen Bestandteil in ihr Konfliktregelungssystem ein.
Die Anwendungsbereiche der Wirtschaftsmediation sind vielfältig und betreffen sowohl den innerbetrieblichen Bereich als auch Konflikte zwischen Unternehmen und mit Dritten: * Konflikte am Arbeitsplatz, Teamkonflikte, Mobbing * Umstrukturierungskonflikte * Mitbestimmungskonflikte * Tarifkonflikte * Konflikte auf Managementebene * Gesellschafterkonflikte * Konflikte in Familienunternehmen, Unternehmensnachfolge * Konflikte zwischen Geschäftspartnern und Konkurrenzfirmen * Fusionen und Firmenübergänge * Störungen in Kunden/Lieferantenbeziehungen * Wettbewerbsstreitigkeiten Mediation im öffentlichen Bereich: Das Einsatzgebiet der Mediation im öffentlichen Bereich erfasst Auseinandersetzungen im Planungs-, Umwelt- und Bauwesen, etwa bei energie- abfall- oder verkehrspolitischen Vorhaben. Die Streitfälle sind gekennzeichnet durch die Beteiligung einer Vielzahl von Parteien mit divergierenden Interessen und die Komplexität der Konfliktthemen und –Konfliktgegenstände. Mediationen im öffentlichen Bereich finden häufig im Vorfeld von gesetzlich vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsverfahren statt. Ziel sind die Beschleunigung oder Vermeidung von Verwaltungsverfahren und die Erreichung von allseits akzeptierten Lösungen. Anwendungsbereiche können sein: * Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung * Umweltverträglichkeitsprüfungen * Raumordnungsverfahren * Bauleitplanung * Industriean- und –umsiedlung * Rekultivierungsvorhaben Schulmediation: Schulmediation ist eine pädagogische Methode zur Konfliktregelung und zur Gewaltprävention zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern. Ziel der Schulmediation ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Konflikte eigenverantwortlich zu regeln. Am Ende dieses Prozesses stehen sozialkompetente und verantwortungsbewusste Menschen sowie die Entlastung von Lehrkräften und Eltern. Am verbreitetsten ist das Modell der Peer-Mediation, die Mediation durch Schülerinnen und Schüler, die an einem Training zum „Streitschlichter“ oder „Konfliktlotsen“ teilgenommen haben und die die Konfliktparteien bei der Regelung und Lösung ihrer Auseinandersetzungen tatkräftig unterstützen. Ziel der Schulmediation ist es, * das soziale Klima an der Schule zu verbessern, * Teil der Gewaltprävention an Schulen zu sein, * die Lehrkräfte von Alltagskonflikten der Schüler zu entlasten, * Schülern durch Ausbildung zu Konfliktlotsen soziale Kompetenzen zu vermitteln, * Toleranz und Konfliktfähigkeit zu fördern. Täter-Opfer-Ausgleich: Beim Täter-Opfer-Ausgleich erhalten Opfer und Täter Gelegenheit, ihren Konflikt unter Mitwirkung eines unbeteiligten Dritten – des Mediators – außergerichtlich zu regeln und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen. Er ist seit längerer Zeit schon in Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch verankert. Zu kennzeichnenden Elementen des Täter-Opfer-Ausgleichs gehören Schadenswiedergutmachung, und Konfliktausgleich, im günstigsten Fall auch die dauerhafte Versöhnung zwischen den Beteiligten. Die unmittelbare Gegenüberstellung im Gespräch hilft den Beteiligten, die Straftat aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu sehen und die emotionale Seite des Konflikts aufzuarbeiten. Der Täter soll darüber hinaus für die beim Opfer hervorgerufenen Folgen seiner Straftat sensibilisiert werden und von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden. Der Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig: * Konfliktberatung und/oder –Schlichtung, * eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung, * die Berücksichtigung der Bemühungen des Täters im Strafprozess.
Über Mediation / Gerichtsnahe Mediation: Gerichtsnahe Mediation in den Bundesländern: Die positiven Erfahrungen mit Mediation im außergerichtlichen Bereich haben viele Landesjustizministerien veranlasst, auch bereits laufende gerichtliche Verfahren einer gütlichen Streitbeilegung zuzuführen. Mittlerweile werden in fast allen Bundesländern an einzelnen Gerichten Modellprojekte zur gerichtsnahen Mediation als zusätzliches Verfahrensangebot innerhalb der Justiz durchgeführt. Wir berichteten bereits mehrfach im mediations-report. Die einzelnen Projekte sind hier im Überblick dargestellt. Baden-Württemberg: Beim Land- und Amtsgericht Stuttgart läuft der Modellversuch außergerichtliche Konfliktbeilegung für Scheidungssachen, Sorgerechts- und Umgangs- sowie Erbschaftsstreitigkeiten, Schuldenregulierungen, unerlaubte Handlungen, Wohnungseigentumssachen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Räumungsstreitigkeit und andere Zivilprozessangelegenheiten. Zum Einsatz kommen je fünf Richter des Amts- und Landgerichts Stuttgart und bis zu 18 Mediatoren. Weitere Informationen finden Sie unter Schlichten statt Richten auf der Website des Justizministeriums Baden-Württemberg, www.justiz.baden-wuerttemberg.de Bayern: Mit Ablauf des Jahres 2003 hat das Nürnberger Modellprojekt a.be.r – Außergerichtliche Beilegung von Rechtskonflikten – seinen Abschluss gefunden. Ein weiteres Projekt zur gerichtsnahen Mediation mit wissenschaftlicher Begleitung wird in Bayern für 2005 vorbereitet: An den bayerischen Landgerichten München, Augsburg, Bamberg, Nürnberg-Fürth, Landshut und Würzburg startet der Modellversuch „Güterichter“. Informationen zu den Themenbereichen Streitschlichtung und Mediation finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, http://www2.justiz.bayern.de/_projekte/aber.htm Berlin: Das Land Berlin betreut ein Pilotprojekt Gerichtsmediation bei der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es handelt sich um ein Pilotprojekt zur Erprobung der Konfliktbewältigung durch Gerichtsmediation. Nähere Informationen erhalten Sie beim Verwaltungsgericht Berlin, VRiVG Prof. Dr. Karsten-Michael Ortloff, Tel.: 030-9014-8633. Hamburg: In Hamburg gibt es kein landesweites Projekt. Es besteht aber die Möglichkeit, Mediationsverfahren in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten sowie im Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg durchzuführen. Angegliedert ist die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Behörde für Soziales und Familie. Sie finden nähere Informationen finden unter ÖRA Hamburg - Mediation, http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/oera/mediation/start.html Hessen: In Hessen laufen Projekte zur gerichtsnahen Medation in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit an den Verwaltungsgerichten Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen, Kassel, Wiesbaden und beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel. Gegenstand der Mediation können alle anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren sein. Verantwortliche vor Ort sind für das Verwaltungsgericht Darmstadt RiVG Bangert, RinAG Zundel, für das Verwaltungsgericht Franfurt a.M. RinVG Ottmüller, RiVG Steier, RinVG Vorschulze, für das Verwaltungsgericht Gießen RinVG Deventer, RiVG Dr. Ferner, für das Verwaltungsgericht Kassel RinVG Dr. Lambrecht, für das Verwaltungsgericht Wiesbaden RinVG Grünewald-Germann, RiVG Häuser und für den Hessischen Verwaltungsgerichtshof RiVGH Dr. Apell. Auch am Landgericht Frankfurt a.M. ist in diesem Jahr ein Modellprojekt zur gerichtsnahen Mediation begonnen worden, das durch die VriLG Fritz und RiLG Kaiser-Klan geleitet wird. Mecklenburg-Vorpommern: Das Land Mecklenburg-Vorpommern betreut das Pilotprojekt "Gerichtliche Mediation" in Rostock und Greifswald Das Land- und Oberlandesgericht erproben die gerichtliche Mediation in zivilgerichtlichen Verfahren, das Verwaltungsgericht erprobt die gerichtliche Mediation in verwaltungsgerichtlichen Verfahren erster Instanz. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ministerialrat Baukhorn im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, http://www.jm.mv-regierung.de/ Niedersachsen: Das Niedersächsische Justizministerium hat am 1. März 2003 damit begonnen, das Modellprojekt "Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen" umzusetzen. Im Rahmen dieses Projekts wird die Mediation neben der gerichtlichen Entscheidung und dem Vergleich als weiteres Angebot der Justiz den Parteien zur Lösung ihres Rechtsstreits zur Verfügung gestellt. An sechs niedersächsischen Gerichten, den Amtsgerichten Oldenburg und Hildesheim, den Landgerichten Hannover und Göttingen sowie am Sozial- und am Verwaltungsgericht Hannover werden drei Jahre lang Chancen und Grenzen der Vermittlung von streitenden Parteien ausgelotet. Die Ergebnisse werden durch eine wissenschaftliche Begleitforschung erfasst und ausgewertet. Weitere Informationen zum Projekt "Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen" finden Sie unter http://www.mediation-in-niedersachsen.de. Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen plant im Rahmen des Projekts "Modellregion Ostwestfalen-Lippe" die Einrichtung einer gerichtsnahen Mediation beim Landgericht Paderborn. Nordrhein-Westfalen will dieses Projekt durch eine begleitende Rechtstatsachenforschung evaluieren. Nähere Informationen erhalten im Justizministerium unter der Telefonnummer 0211-8792-456.Weitergehende Einzelheiten zum Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/streitschl/index.html Rheinland-Pfalz: Unter Federführung des OLG Koblenz testet Rheinland-Pfalz bei fünf Amtsgerichten die in ein gerichtliches Verfahren eingebundene Mediation in Familiensachen. Neben den Fragen, welchen Nutzen die Integrierte Mediation den am Verfahren Beteiligten bringt und wie die Rahmenbedingungen für eine Implementierung der Mediation in das Gerichtsverfahren geschaffen werden können, soll vor allem geklärt werden, mit welchem Aufwand (Personal, Zeit, Kosten) ein solches Verfahren im Vergleich zu einem nach den Prozessordnungen üblicherweise durchzuführenden Gerichtsverfahren beendet wird und ob durch Mediation Folgeprozesse vermieden werden können. Zusätzliche Informationen zum Thema Streitschlichtung finden Sie auf der Website des Ministeriums der Justiz unter http://cms.justiz.rlp.de/justiz Europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren¹ 1. Kompetenz und Ernennung von Mediatoren 1.1 Zuständigkeit Mediatoren sind sachkundig und kompetent in der Mediation. Sie müssen eine einschlägige Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sowie Erfahrungen mit Mediationstätigkeiten auf der Grundlage einschlägiger Standards oder Zulassungsregelungen vorweisen. 1.2 Ernennung Der Mediator vereinbart mit den Parteien geeignete Termine für das Mediationsverfahren. Der Mediator vergewissert sich hinreichend, dass er die Voraussetzungen für die Mediationsaufgabe erfüllt und dass seine Kompetenz dafür angemessen ist, bevor er die Ernennung annimmt, und stellt den Parteien auf ihren Antrag Informationen zu seinem Hintergrund und seiner Erfahrung zur Verfügung. 1.3 Bekanntmachung der Dienste des Mediators Mediatoren können auf professionelle, ehrliche und redliche Art und Weise ihre Tätigkeit bekannt machen. 2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit 2.1 Unabhängigkeit und Objektivität Der Mediator darf seine Tätigkeit nicht wahrnehmen bzw., wenn er sie bereits aufgenommen hat, nicht fortsetzen, bevor er nicht alle Umstände, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen oder zu Interessenkonflikten führen könnten oder den Anschein eines Interessenkonflikts erwecken könnten, offen gelegt hat. Die Offenlegungspflicht besteht im Mediationsprozess zu jeder Zeit. Solche Umstände sind Ø eine persönliche oder geschäftliche Verbindung zu einer Partei, Ø ein finanzielles oder sonstiges direktes oder indirektes Interesse am Ergebnis der Mediation oder Ø eine anderweitige Tätigkeit des Mediators oder eines Mitarbeiters seiner Firma für eine der Parteien. In solchen Fällen darf der Mediator die Mediationstätigkeit nur wahrnehmen bzw. fortsetzen, wenn er sicher ist, dass er die Aufgabe vollkommen unabhängig und objektiv durchführen kann, sodass die vollkommene Unparteilichkeit gewährleistet ist, und wenn die Parteien ausdrücklich zustimmen. 2.2 Unparteilichkeit Der Mediator hat in seinem Handeln und Auftreten den Parteien gegenüber stets unparteiisch zu sein und ist gehalten, im Mediationsprozess allen Parteien gleichermaßen zu dienen. 3. Mediationsvereinbarung, Verfahren, Mediations-regelung und Vergütung 3.1 Verfahren Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien des Mediationsverfahrens das Verfahren und die Aufgaben des Mediators und der beteiligten Parteien verstanden haben. Der Mediator gewährleistet insbesondere, dass die Parteien vor Beginn des Mediationsverfahrens die Voraussetzungen und Bedingungen der Mediationsvereinbarung, darunter insbesondere die einschlägigen Geheimhaltungsbestimmungen für den Mediator und die Parteien, verstanden und sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben. Die Mediationsvereinbarung wird auf Antrag der Parteien schriftlich niedergelegt. Der Mediator leitet das Verfahren in angemessener Weise und berücksichtigt die jeweiligen Umstände des Falls, einschließlich einer ungleichen Machtverteilung und des Rechtsstaatsprinzips, eventueller Wünsche der Parteien und der Notwendigkeit einer raschen Streitbeilegung. Die Parteien können unter Bezugnahme auf vorhandene Regeln oder anderweitig mit dem Mediator das Verfahren vereinbaren, nach dem die Mediation vorgenommen werden soll. Der Mediator kann die Parteien getrennt anhören, wenn er dies für nützlich erachtet. 3.2 Faires Verfahren Der Mediator stellt sicher, dass alle Parteien in angemessener Weise in das Verfahren eingebunden sind. Der Mediator kann das Mediationsverfahren gegebenenfalls beenden und hat die Parteien davon in Kenntnis zu setzen, wenn Ø er aufgrund der Umstände und seiner einschlägigen Urteilsfähigkeit die vereinbarte Regelung für nicht durchsetzbar oder für vorschriftswidrig hält oder Ø er der Meinung ist, dass eine Fortsetzung des Verfahrens aller Voraussicht nach nicht zu einer Regelung führen wird. 3.3 Ende des Verfahrens Der Mediator ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Einigung der Parteien in voller Kenntnis der Sachlage erzielt wird und dass alle Parteien die Bedingungen der Regelung verstehen. Die Parteien können sich jederzeit aus dem Mediationsverfahren zurückziehen, ohne dies begründen zu müssen. Der Mediator kann auf Antrag der Parteien im Rahmen seiner Kompetenz die Parteien darüber informieren, wie sie die Vereinbarung formalisieren können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie vollstreckbar ist. 3.4 Vergütung Soweit nicht bereits bekannt, gibt der Mediator den Parteien stets vollständige Auskünfte über die Kostenregelung, die er anzuwenden gedenkt. Er nimmt kein Mediationsverfahren an, bevor nicht die Grundsätze seiner Vergütung durch alle Beteiligten akzeptiert wurden. 4. Vertraulichkeit Der Mediator wahrt die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Mediationsverfahren oder im Zusammenhang damit und hält die Tatsache geheim, dass die Mediation stattfinden soll oder stattgefunden hat, es sei denn, er ist gesetzlich oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung zur Offenlegung gezwungen. Informationen, die eine der Parteien dem Mediator im Vertrauen mitgeteilt hat, dürfen nicht ohne Genehmigung an andere Parteien weitergegeben werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe. ¹Amtliche Übersetzung des European Code of Conduct for Mediators. Die Originalversion ist abgedruckt in ZKM 4/2004 sowie unter http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/news/news_adr_code_en.pdf

edited by jose pascal da rocha, intercommadvisor.com, www.proconsensus.org

One European Cultural Identity

the question of one european cultural identity is not only a political one, but it has also certain implications on the theoretical bases and framework of intercultural communication. this topic will be of great interest and subject of a scholar debate and conference during the 6th international congress of hungarian studies (http://www.hungkong.unideb.hu/) in debrecen, hungary, from 21st - 28th august 2006.
the theme of the congress is "culture, nation, identity" and i will be part of a symposium on cultural studies, lecturing on a paper dealing with the notion of one european cultural identity.
let me introduce to the theoretical bases of my study, and i invite you to send me an email, if you would like to know more about. furthermore, the paper will be published in part along with other scholar papers from the conference very soon, and of course, i will keep you posted on that.

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An implicit or explicit element of all definitions on Intercultural Communication is the term of “cultural strangeness”. Therefore, a very common definition on Intercultural Communication is being stated as contact between persons who identify themselves as distinct from one another in cultural terms. But Intercultural Communication is not only meant to take place on micro-level in face-to-face or interpersonal communication – it is also taking place as direct or indirect interactions between ethnic groups and nations, meaning the cultural contact and cultural exchange on a macro-level or macro-context.
The micro-context (or so-called situational context), the interaction between individuals with different cultural backgrounds, has been studied all along the past centuries and many of the theoretical bases have been established due to these studies, which leaves the macro-context to be discovered. Thus, the theoretical bases of Intercultural Communication form the scientifical and scholar framework for a deeper analysis of the macro-context, which involves not only the study of the political and socio-economical frameworks but also the cultural contexts of the individuals and/or groups.
In this sense, the European Union is an interesting project of integration of cultures, born from the emerging wish of reconciliation after the Second World War and built at first hand as being an economical union. But as the Union grows larger and as its laws and policies are becoming an integral part of national legislation in its member states, the question came soon to actual concern after the hefty discussions about the EU-Charta and about the way the European Union is heading to if it is not only intended as to be an economical but also a cultural Union. Therefore, it is necessary to understand and review the theoretical bases of Intercultural Communication to find a way, methods and tools on how the various european cultures and identities find themselves sharing a common cultural identity.

jose pascal da rocha, intercommadvisor@mac.com

Emotionen in der Mediation

Es ist das Ziel einer jeden Mediation, den Parteien zu helfen, ihre Konflikte nachhaltig zu bereinigen, und die Emotionen sind Teil oder Bedingung oder Ausdruck der Konflikte. Folgende Argumente sprechen dafür, Emotionen zuzulassen und produktiv zu bearbeiten:

- Emotionen sind ein konstitutiver Teil vieler Konflikte
- Die meisten Menschen haben ihre Emotionen nicht (völlig) unter Kontrolle. Das heißt, sie können auch auf die Appelle des Mediators hin ihre Gefühle nicht einfach abstellen. Wenn sie sich dennoch bemühen, den Gefühlsausdruck zu unterbinden, bindet dies Aufmerksamkeit und geistige Kapazität, die sie für eine produktive Mitarbeit am Mediationsprozess brauchen.
- Wenn die Betroffenen ihren Gefühlsausdruck unterdrücken, haben sie ihre Gefühle noch nicht bearbeitet. Das heißt, die gefühlsmäßige Einschätzung des Anlasses hat sich nicht verändert. Sie haben noch keine neue Perspektive eingenommen und noch keine Information erhalten, die eine neue Bewertung des Sachverhaltes nahelegen würden. Sich nicht mit ihren Gefühlen zu befassen, bringt die Betroffenen nicht weiter.
- Eine Zurückdrängung von Gefühlsäußerungen durch die Mediatoren kann als eine Form der Delegitimierung von Gefühlen verstanden werden. Da Menschen ihre Gefühle jedoch als berechtigt ansehen, wird ihr Vertrauen in die Mediatoren und das Mediationsverfahren dadurch gewiss nicht gestärkt.
- Mediatoren verlieren eine sehr wichtige Quelle von Erkenntnis über den Konflikt und über die Konfliktparteien, wenn sie sich mit den Gefühlen der Parteien nicht befassen. Gefühle sind differenzierte Indikatoren der Beziehungen der Menschen zueinander und zu den diversen Anlässen, die sie emotional bewerten. Was immer die Gefühle sind, sie zeigen an, dass das Gefühlssubjekt den Anlass wichtig nimmt. Gefühle sind Indikatoren starker Betroffenheit, und sie informieren über die Art der Betroffenheit. Sollten wir aus der Mediation ausblenden, was den Parteien besonders wichtig ist? Die Tiefenstruktur eines Konflikts erfahren wir meist nur über die Analyse der Gefühle. Gefühle sagen viel aus über die Anliegen und die Sichtweisen der Parteien.

Wenn jemand mehr über Emotionen in der Mediation, und nicht nur das, sondern auch über Neutralität, Konfliktsteuerung, Anti-/Sympathie und andere wichtige Grundpfeiler einer erfolgreichen Mediation erfahren möchte, den lade ich dazu ein mir ein E-Mail über den Active-Link zu senden.

jose pascal da rocha, intercommadvisor@mac.com

07/04/2005

Proconsensus

a new interface is out there, and it is all about intercultural resolution, conflict management and mediation. the guys running this canadian-based company come from all over the place, have affiliates in toronto, boston, new-york, paris, cologne, and singapur and they offer services, e.g. for the pharmaceutical industry, the biotechnologies as well as to international and government organisations and institutions and they also teach, educate and train in the field of intercultural communication and management and you get good mediation services for the intra- and the inter-personal.
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